Beitragsordnung des DUC Hamburg e.V.


Beitragszahlungen und Aufnahmegebühren nach Beschluss der Mitgliederversammlung des DUC-Hamburg eV.
vom 23.03.2022. Gültig ab 01. Juli 2022

 

Der Einzug der Mitgliedsbeiträge erfolgt halbjährlich (jeweils zum 15. Januar und 15. Juli)

 

Beiträge per Kalenderhalbjahr: EURO (€)
Einzelbeitrag ab 18 Jahren77,00 EUR
Ehepaare sowie in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partnerschaften120,00 EUR
Kinder von Vereinsmitgliedern bis 18 Jahrebeitragsfrei
Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ, BFD, Arbeitslose, Mitglieder ab 65 Jahren und Mitglieder auf begründeten Antrag
* Beschlussfassung erfolgt im Vorstand
60,00 EUR
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre 40,00 EUR
Aufnahmegebühren:
Erwachsene ab 18 Jahre 50,00 EUR
Ehepaare sowie in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partnerschaften 75,00 EUR
Ehepartner von Mitgliedern bzw. in eheähnlichen Verhältnissen lebende Partner von Mitgliedern 25,00 EUR
Kinder von Vereinsmitgliedern bis 18 Jahre beitragsfrei
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, incl. Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ, BFD 20,00 EUR

Regress:

Die Kosten für Rücklastschriften, Auslagen etc. sind vom Mitglied zu ersetzen, wenn die­se vom Mitglied durch sein Ver­schulden entstanden sind (z.B. Kontonummer zu spät ge­ändert, Konto keine Deckung, etc.). Änderungen der Bank­verbindung müssen dem Kas­senwart bis spätestens 14 Tage vor dem nächsten Einzugstermin angegeben wer­den (also bis zum 01.01. und 01.07. jeden Jahres).

Zahlungen an den Verein können aus verwaltungstechnischen Gründen nur per Einzugs­er­mäch­ti­gung er­fol­gen (SEPA-Lastschriftverfahren). Die Grün­de für Er­mä­ßigungen des Beitrags bzw. der Aufnahmegebühr sind durch Vorlage ent­spre­chen­der Be­schei­ni­gun­gen etc. zu belegen. Dies­e bitte ent­weder dem Aufnahmeantrag beifügen oder dem Kassen­wart zusenden. Bei Fehlen der Be­le­ge wird der volle Beitrag ab­ge­bucht.

Vom Mitgliedsbeitrag und den Aufnahmegebühren finanziert sich der Verein mit seinen Sachwerten und Ak­ti­vi­tä­ten. Es werden aber auch Beiträge für den Hamburger Sportbund (HSB), den Hamburger Tauch­sport­bund (HTSB) und den Verband Deut­­scher Sporttaucher (VDST) abgeführt. Davon werden u.a. Hallenbadzeiten und das Presse­or­gan des VDST, der „SPORTTAUCHER“ finanziert. Wei­terhin sind die Mitglieder bei bestimmten Vereins­veranstaltungen durch Versicherungen über den DUC-HH, den HSB und die Berufsgenossenschaft ver­sichert. Mit der VDST–Mitgliedschaft ist auch eine Versicherung bei Reisen und Tauch­aktivitäten verbunden (Unfall-, Haftpflicht-, Auslandskranken- u. Recht­schutzversicherung). Info´s hierzu beim HSB, dem VDST oder dem Vereinsvorstand.

Downloads: Beitragsordnung des DUC Hamburg e.V. (Stand: 2022)