Versicherungen über die Vereinsmitgliedschaft im DUC Hamburg e.V.

Ein Überblick von Lothar Apke

Vorbemerkung

1.Die Sportversicherung über den VDST

  1. Unfallversicherung
  2. Haftpflichtversicherung
  3. Rechtschutzversicherung
  4. Auslandsreise-Krankenversicherung
  5. Die weltweite Taucher-Hotline

2. Versicherung über den Hamburger Sportbund

  1. Unfallversicherung
  2. Haftpflichtversicherung
  3. Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
  4. Vertrauensschadenversicherung
  5. Rechtschutzversicherung
  6. Der DUC Hamburg hat eine KFZ-Zusatzversicherung

3. Versicherung über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Vorbemerkung

Wir sind als Vereinsmitglieder im DUC Hamburg über die Mitgliedschaft im Hamburger Sportbund e.V. (HSB) und im Verband Deutscher Sporttaucher e.V. (VDST) über so genannte Gruppenversicherungen in verschiedenen Bereichen des Vereinssports und der Ausübung unseres Sports abgesichert.

Im Gegensatz zur VDST-Versicherung wird von der ARAG-Versicherung des Hamburger Sportbundes nicht speziell die Ausübung des Tauchsports abgesichert, sondern ausschließlich Veranstaltungen des HSB, seiner Fachverbände (u.a. HTSB) und deren Organe (u.a. DUC Hamburg). Es ergeben sich dennoch teilweise Überschneidungen mit den versicherten Risiken des VDST oder der VBG (Doppelversicherungen, z.T. gilt das Subsidiärprinzip). Es gibt auch diverse Ausschlussgründe oder Einschränkungen. Im Zweifelsfall lieber einmal zu viel eine Meldung einreichen. Bei Schadensfällen bitte an den Vereinsvorstand herantreten. Meldeformulare sind auch über die Webseiten des VDST oder HSB herunter zu laden.

Die Finanzlage und die Versicherungssummen der Berufsgenossenschaft sind (auch heute noch) wesentlich besser als diejenigen der Krankenkassen. Die Unfallabsicherung ist zudem auch umfassender als über unsere Sportversicherungen. Bei Verletzungen im Rahmen von Vorstandsarbeit oder ÜL-Tätigkeit mit nicht auszuschließenden nachhaltigen gesundheitlichen Folgen, sollte daher eine mögliche Kostenübernahme der VBG mitbedacht werden und eine Schadensmeldung über einen zugelassenen D-Arzt erfolgen.

Die verschiedenen Verträge und deren abgesicherten Risiken sind im Folgenden aufgeführt. Die Versicherungen und deren Bedingungen sind nur auszugsweise und gekürzt wiedergegeben. Eine Garantie auf Richtigkeit kann nicht gegeben werden. Zudem werden die Versicherungen auch immer wieder erweitert und angepasst.

1. Die Sportversicherung über den VDST

Alle dem VDST gemeldeten Mitglieder sind aufgrund ausgehandelter Verträge über die Gerling-Versicherung bzw. die Globale Krankenversicherung obligatorisch im Rahmen von Gruppenverträgen versichert. Die anfallenden Prämien sind in den Mitgliedsbeiträgen bereits enthalten und werden mit den fälligen Beitragsgebühren an den VDST abgeführt. Versichert sind weltweit Unfälle, Erkrankungen oder Ereignisse und Handlungen die bei der Ausübung des Tauchsports erfolgen oder bei Veranstaltungen, die im Rahmen des VDST oder seiner Organe stattfinden. Die Auslandskrankenversicherung gilt auch unabhängig vom Tauchsport. Die jeweiligen genauen Leistungen, Bedingungen, Geltungsbereiche oder auch Ausschlussgründe können hier in Kürze nicht einzeln und vollständig aufgeführt werden, sind jedoch in einer Broschüre des VDST nachzulesen (Ihre Sportversicherung, Stand 01.01.2002). Die versicherten Risiken betreffen verschiedene, im Folgenden aufgeführte, Bereiche.

1.1 Unfallversicherung

… schließt ausdrücklich Tauchverletzungen (DCS, Barotraumen) und Ertrinken, bzw. Ersticken als anerkannte Unfallursachen mit ein. Die Bereiche „technisches Tauchen“ bei entsprechender Qualifikation und Apnoetauchen gemäß den VDST-Richtlinien sind ebenfalls versichert. Ausschluss besteht bei Schäden durch Hyperventilation, Tauchereignisse ohne entsprechende Tauchpartner, sowie bei beruflicher Ausübung des Tauchsports. Versichert sind auch Invalidität und Todesfall mit z.T. unterschiedlichen Summen, nach Lebensalter und sozialen Verhältnissen differenziert. Bergungskosten und Heilkosten (einschließlich ambulanter und stationärer Dekompressionsbe­hand­lung) werden jeweils bis 15.000 € übernommen.

1.2 Haftpflichtversicherung

… tritt für vom Mitglied verursachte Personen- und Sachschäden pauschal bis 1.000.000 € pro Versicherungsfall (pro Jahr maximal die doppelte Summe) ein. Auch hier gibt es eine Reihe von Deckungserweiterungen und Risikobegrenzungen.

1.3 Rechtschutzversicherung

… tritt bei Rechtsstreitigkeiten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ein, bei Strafsachen (Vorwurf der Fahrlässigkeit) und bei Ordnungswidrigkeiten. Übernommen werden Anwalts- und Gerichtskosten, Sachverständige, und diverse Gebühren und Auslagen bis zu einer Summe von 50.000 € je Versicherungsfall.

1.4 Auslandskrankenversicherung

… (A-KV) gilt weltweit, jedoch nicht in Deutschland bzw. in Ländern mit ständigem Wohnsitz des Mitglieds und umfasst neben den Behandlungs- und Heilkosten von Tauchunfällen, alle Krank­heiten, Unfälle und zutreffende Ereignisse bis zu einem Zeitraum von 56 Tagen pro Auslandsauf­ent­halt. Einschränkungen liegen auch hier bei beruflichem Einsatz sowie extra geplanten medi­zini­schen Reisegründen vor. Die Leistungen und Bedingungen entsprechen denen anderer A-KVs.

Die aktuellen Versicherungsbedingungen sind in der Broschüre „Ihre Sportversicherung”, die in der jeweils gültigen Fassung über den VDST zu beziehen, bzw. als Download von der Website herunter zu laden. https://www.vdst.de/erleben/tauchen-lernen/tauchsport-versicherung/

2. Versicherung über den Hamburger Sportbund (HSB)

Neben unserer VDST-Versicherung sind wir als DUC´ler über die Vereinsmitgliedschaft im Hamburger Sportbund über Gruppenverträge mit der ARAG-Versicherung abgesichert. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebs (Vorbereitung und Ausrichtung von Veranstaltungen und Unternehmungen, incl. Wegerisiko, Verwaltung, etc.). Versicherte Personen / Institutionen sind Organe des HSB, Vereinsmitglieder incl. Funktionäre und Übungsleiter, Angestellte und Mitarbeiter gegen Vergütung sowie Beauftragte bei versicherten Veranstaltungen. Versicherungsausschluss besteht u.a. bei der Ausrichtung nationaler und internationaler Veranstaltungen und bei gewerblichen Nebenbetrieben. Folgende Risiken sind im Rahmen von Beihilfeleistungen abgesichert:

2.1 Unfallversicherung

Hier sind Unfallgeschehen bei Anspruchs berechtigten Veranstaltungen aufgrund von Invalidität und Todesfällen betroffen.
Invalidität: von 5.000 € bei 20% Invaliditätsgrad bis zu 250.000 € ab 85%
Todesfall: von 2.500 € (unter 16 Jahren) bis 8.000 € für Verheiratete (je Kind plus 1.000 €)
Es gibt noch Übergangsgeld (750,00 €) bei bestimmten längerfristigen Einschränkungen

2.2 Haftpflichtversicherung

Ein wesentlicher Bereich der Absicherung. Versichert sind diverse Risiken, aus denen sich Haftungsansprüche an den Verein und/oder an die Mitglieder ableiten lassen (private Haftpflichtversicherungen decken z.B. ÜL-Tätigkeiten i.d.R. nicht ab). Folgende Deckungssummen sind vereinbart:
Personen- und oder Sachschäden, je Ereignis 2.600.000 € pauschal.
Vermögensschäden je Verstoß 15.000 € für Vereine.
diverse weitere Schäden (z.B. Mietsachschäden) mit 10% -ger Selbstbeteiligung

2.3 Erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

… für Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter und Mitglieder bei Ansprüchen des Vereins, Verbandes oder Dritten gegenüber. Die Versicherungssumme beträgt 15.000 € mit Selbstbeteiligung (20% bis 5000 €, 10% darüber).

2.4 Vertrauensschadenversicherung

Der Verein (Verband, etc.) ist gegenüber Wagnispersonen (Mitglieder, insbesondere Kassierer und Angestellte) gegen Vermögensschäden versichert. Bei Vorsatz in Höhe von 7.500 € für den DUC-HH (zusätzlich Maximalsumme im HSB-Bereich pro Jahr).

2.5 Rechtschutzversicherung

Hier sind die Bereiche Schadensersatz-, Straf-, Ordnungswidrigkeits-, Arbeits-, Sozialgerichts-, Vertragsrechtschutz betroffen. Ausdrücklicher Ausschluss beim Betrieb von Motorfahrzeugen aller Art. Bezahlt wird im Versicherungsfall u.a. der eigene Anwalt, Gerichtskosten, Sachverständige, Kosten des Gegners, Kaution. Die Maximalsumme beträgt 50.000 € (Kaution 26.000 €). Der Geltungsbereich ist auf Europa und Mittelmeer-Anrainerstaaten begrenzt.

2.6 KFZ-Zusatzversicherung

Der DUC Hamburg hat eine KFZ-Zusatzversicherung mit Rechtschutz abgeschlossen. Hier sind eigene Fahrzeugschäden und Fahrzeugrechtschutz bei Fahrten mit dem KFZ zu offiziellen Vereinsveranstaltungen versichert (Selbstbeteiligung von 150 €).

Nachzulesen ist der komplette Text im „Merkblatt 2002 zum Sportversicherungsvertrag” des HSB. Spezielle Fragen im Einzelfall beantwortet die Geschäftsstelle des HSB. Informationen gibt auch die ARAG-Versicherung im Internet: https://www.arag.de/ oder der HSB: https://www.hamburger-sportbund.de/

Adresse

Versicherungsbüro des
Hamburger Sportbundes e.V.
Schäferkampsallee 1
20357 Hamburg
Tel. 040 419 081 10

3. Versicherungen über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG)

Die durch einen Gruppenvertrag mit dem HSB auch für die Hamburger Sportvereine zuständige VBG versichert Arbeitsunfälle (also eine Unfallversicherung) mit dem Ziel der Unfallverhütung und Rehabilitation in der Arbeitswelt. Übungsleiter werden wie abhängig Beschäftigte definiert und sind über den Hamburger Sportbund bei der VBG versichert (ehrenamtliche ÜL, bzw. bis zu einer max. Einkommensgrenze). Vorstandsmitglieder gelten dagegen als Arbeitgeber, sind jedoch seit 2002 im satzungsgemäßen Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit abgesichert – nicht jedoch bei der Ausübung des Sports. Bei Personalunion der Vorstands- und ÜL-Tätigkeit, wird nach der jeweils ausgeübten Tätigkeit differenziert. Seit 2005 sind auch gemeldete „Ehrenamtliche” über eine Zusatzversicherung BG-versichert. Gezahlt werden im anerkannten Versicherungsfall alle satzungsgemäßen Leistungen, die üblicherweise von Berufsgenossenschaften erbracht werden. Dazu gehören neben medizi­ni­schen Heil- und Rehabilitationskosten auch Pflege- und Übergangsgelder sowie Invaliditäts­zahlun­gen, Sterbegeld und u.U. diverse Rentenzahlungen. Auch hier gilt, im Zweifelsfall erst einmal einen Schaden melden.

Eine ausführliche Broschüre „Information für Sportvereine” kann über die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) bezogen werden. https://www.vbg.de